Änderung der Coronaschutzverordnung – Ausnahmen von der Testpflicht

 Am 13.01.2022 ist die aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Daraus ergibt sich für uns, dass weiterhin die 2G+ Regel gilt. Wer jedoch bereits geboostert ist, muss ab sofort keinen Testnachweis mehr vorlegen. Alle anderen Teilnehmer müssen weiterhin einen tagesaktuellen Testnachweis beibringen.

Bitte legt uns die Nachweise möglichst in digitaler Form oder als QR-Code vor, ihr erleichtert uns damit die Arbeit enorm. Vielen Dank!

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