Langwaffen

Langwaffe ist die Definition von Schusswaffen, nach entsprechenden Kriterien, des deutschen Waffenrechts (WaffG).

„Langwaffen; sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“

– WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

Waffentechnische Zuordnung

Vorderschaftrepetierflinte

Büchse

Maschinenpistole

Maschinengewehr

Der Begriff Langwaffe ist kein Begriff der Waffentechnik. Zu den Langwaffen zählen neben den meisten Flinten und Büchsen ggf. auch Maschinenpistolen, sofern sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen, und auch Maschinengewehre, diese werden jedoch rechtlich dann als Kriegswaffen eingestuft.

Gebrauch

Langwaffen eignen sich wegen ihrer höheren Präzision gegenüber Kurzwaffen zum Gebrauch auf größere Distanzen. Sie finden u. A. bei der Jagd, im Sport und bei Militär sowie Polizei Verwendung.

Sportliches Gewehrschießen kann man in verschiedenen Formen betreiben. Zum einen unterscheiden sich die Waffen nach ihren verschiedenen Kalibern, bzw. der Art, wie sie die Kugel ins Ziel bringen, zum anderen wird in unterschiedlichen Anschlagsarten geschossen.

Die gängigsten Gewehrarten, mit denen im Deutschen Schützenbund Wettkämpfe ausgetragen werden, sind:

Gezielt wird bei diesen Gewehrarten mit Hilfe eines Diopters und eines Ringkornes. Sobald sich „das Schwarze“ in der Mitte des Ringkornes befindet, kann der Schuss gelöst werden, und man schießt eine Zehn. 😛  ….

…. Der Reiz an dieser Sportart ist, dass es eben nicht so einfach ist, wie es sich anhört. Vielmehr erfordert es ein hohes Maß an Konzentration und Körperbeherrschung. Immerhin gilt es, um eine Zehn (die höchstmögliche Ringzahl) zu erreichen, auf die Entfernung von 10 Metern einen 0,5 mm (!) kleinen Punkt zu treffen. Auf die Distanz von 50 Metern ist die Zehn mit 10,4 mm Durchmesser auch verhältnismäßig klein. Also braucht man neben einer ruhigen Hand und innerer Ruhe, auch eine gute allgemeine Kondition, um seinen Körper unter Kontrolle halten zu können.

 

Einzelnachweise

  1. WaffG, Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen, Abschnitt 1. Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen, U 1. Schusswaffen, 1. (Stand 1. September 2006)
  2. WaffG, Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen, Abschnitt 1. Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen, U 1. Schusswaffen, 2.6 (Stand 1. September 2006)

(Quellen: Wikipedia, Deutscher Schützenbund)