Für die Schießstandnutzung gilt ab dem 28.12.2021 die 2G-Plus-Regel

Bei der Sportausübung in Innenräumen gilt in Nordrhein-Westfalen ab dem 28. Dezember die 2G-Plus-Regel. Dies geht aus der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes hervor.

Das Land NRW verschärft ab Dienstag die Masken- und Testpflicht im Freizeitbereich – unter anderem für Sport in Innenräumen. Demnach müssen auch Immunisierte zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen (2G Plus). 

Bitte meldet euch vor Trainingsbeginn bei der Standaufsicht an und legt die aktuellen Nachweise zur Einsicht vor.

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